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Bis zu 500 € Zuschuss für Studierende 2020-06-17T09:50:48+00:00

Corona Zuschuss: Bis 500 Euro Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage

Studierende können ab sofort Corona Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen. Hierfür wurde ein Hilfspaket für Studierende geschnürt. Der Zuschuss richtet sich an Studierende, die während der Corona Pandemie in Geldschwierigkeiten gekommen sind. Der Zuschuss beträgt zwischen 100 Euro und 500 Euro und muss monatlich neu beantragt werden.

Der Zuschuss für Studierende auf einen Blick: 

  • Richtet sich an alle Studierende, die nachweislich in eine finanzielle Notlage geraten sind

  • Zuschusshöhe: zwischen 100 Euro und 500 Euro im Monat

  • Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden

  • Gilt für die Monate Juni, Juli und August 2020

  • Kann ab dem Dienstag, 16.06.2020 online beantragt werden

  • Das zuständige Studierenden- oder Studentenwerk entscheidet über die Gewährung der Überbrückungshilfe

  • Überbrückungshilfe muß für jeden Monat neu beantragt werden

Was ist die Überbrückungshilfe für Studierende?

Der Bund unterstützt mit der Überbrückungshilfe Studierende in Deutschland, die in der Corona Pandemie nachweislich in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind. Dies kann durch einen Jobverlust passiert sein oder durch wegfallende finanzielle Hilfe der Eltern. Mit einem Corona Zuschuss für Studierende soll Betroffenen dabei geholfen werden laufende Kosten zu bezahlen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Zuschuss für Studierende beantragen zu können?

Der Corona Zuschuss richtet sich an  Studierende, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden und keine andere finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen können. Die ist bei Antragstellung nachzuweisen.

Wer ist antragsberechtigt?

Um den Zuschuss zu beantragen muss:

  • der Studierende zum Zeitpunkt des Antrages an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sein.
  • Es darf keine Beurlaubung vorliegen.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen
  • berufsbegleitend Studierende (duales Studium, Gasthörer)
  • Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen

Höhe und Dauer des Zuschusses für Studierende

Die Überbrückungshilfe kann von Studierenden in den Monaten Juni, Juli und August 2020 beantragt werden.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich individuell nach der Bedürftigkeit des Antragstellers.  Ausschlaggebend ist die Höhe des Kontostandes zum Zeitpunkt der Antragstellung. Es können zwischen 100 Euro und 500 Euro im Monat beantragt werden.

Höhe des Corona Zuschusses im Überblick:

Kontostand zum Zeitpunkt der Antragstellung Höhe des Zuschusses
unter 100 € 500 €
100 € – 199,99 € 400 €
200 € – 299,99 € 300 €
300 € – 399,99 € 200 €
400 € – 499,99 € 100 €

Alles zur Antragstellung

Bedürftige Studierende können für jeden Monat neu den Zuschuss beantragen. Über die Gewährung  der Überbrückungshilfe entscheiden die zuständigen Studierenden- und Studentenwerke. Der Antrag darf ausschließlich im laufenden Monat gestellt werden.

Die Entscheidung über die Gewährung des Antrages teilt das Studierenden- oder Studentenwerk dem Studenten per E-Mail mit.

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung

Folgende Unterlagen und Auskünfte werden während der Antragstellung benötigt.

  • Immatrikulationsbescheinigung des Sommersemesters 2020

  • Personalausweis oder gleichwertiger Nachweis

  • Inländische Bankverbindung

  • Erklärung, dass in dem Monat für den  die Überbrückungshilfe beantragt wird, keine weiteren pandemiebezogenen Förderungen beantragt werden.

  • Erklärung über die Notlage unter Angabe des Grundes. Außerdem Nachweis durch geeignete Mittel.

    Dies können sein:

    • Kündigung des Arbeitgebers
    • Selbsterklärung zum Wegfall von Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
    • Selbsterklärung zum Wegfall von Zahlungen der Eltern
  • Aktueller Kontoauszug

  • Selbsterklärung, dass mit einem erfolgreichen Abschluss des Studiums zu rechnen ist.

Häufige Fragen zum Überbrückungszuschuss für Studierende:

Nein, die Hilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Der Antrag für den jeweiligen Monat kann nur im laufenden Monat gestellt werden.

Ja, auch Studenten, die ein Fernstudium machen, können einen Antrag stellen.

Ja, auch Studierende, die sich in einem Zweitstudium befinden sind antragsberechtigt.

Das Portal zur Einreichung des Antrages soll ab 16.Juni 2020 um 12 Uhr online gehen. Das Portal zur Bearbeitung der Antrage soll ab 25.Juni zur Verfügung stehen. Die Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet.

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