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Baukindergeld 2020: Alle Infos zu Höhe, Anspruch und Antrag 2020-06-08T09:36:46+00:00

Das Baukindergeld ist eine finanzielle Förderung mit der Familien mit Kind beim Immobilienkauf und -bau finanziell unterstützt werden. Die Höhe der Förderung beträgt für jedes Kind 1.200 Euro im Jahr. Die Förderung geht über einen Zeitraum von 10 Jahren. Alle Informationen und Aktuelles zur Höhe, Antragstellung und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen um Baukindergeld zu beantragen lesen Sie hier.

Das Baukindergeld auf einen Blick:

  • Anspruch haben Familien, die eine Immobilie bauen oder kaufen wollen mit mindestens einem Kind

  • Haushaltseinkommen darf 75.000 Euro nicht übersteigen

  • Freibetrag pro Kind von 15.000 Euro

  • Zuschuss: Pro Kind im Jahr 1.200 Euro

  • Anspruch auf Förderung über 10 Jahre

  • Antragstellung rückwirkend bis 01.01.2018

  • Förderzeitraum: 01.01.2018 – 31.12.2020

Änderungen auf einen Blick

Neue Bestimmungen seit 17.05.2019

Seit dem 17.05.2019 gelten neue Regelungen bei der Beantragung des Baukindergeldes.  Hier sehen Sie alle Änderungen auf einen Blick. 
Änderungen auf einen Blick

Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist eine neue finanzielle Förderung. Sie richtet sich an Familien, die eine Immobilie kaufen oder bauen wollen. Familien mit mindestens einem Kind werden mit 1200 Euro pro Kind und Jahr finanziell unterstützt.

Ziel der Bundesregierung ist es den Wohnungsbau anzuregen. So soll der Altersarmut und die Wohnraumknappkeit bekämpft werden. Gleichzeitig wollen sie den sozialen Wohnungsbau fördern und mehr Wohnraum schaffen.

Baukindergeld Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen für das Baukindergeld müssen Sie erfüllen:

  • mindestens ein Kind haben unter 18 Jahre, für welches Sie Kindergeld beziehen
  • Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf 75.000 Euro im Jahr nicht übersteigen
  • pro Kind gilt zusätzlich ein Freibetrag von 15.000 Euro 
  • kinderlose Paare und Singlehaushalte haben keinen Anspruch
  • ab dem 01.01.2018 Kaufvertrag unterschrieben oder Baugenehmigung bekommen
  • gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von selbstgenutzten Immobilien
  • die Immobilie muß sich in Deutschland befinden

Wie hoch ist die Förderung?

Das Baukindergeld wird über eine Zeitspanne von 10 Jahren gezahlt. Jede Familie bekommt dabei 1200 € pro Jahr und Kind. Jedes Kind bringt somit 12.000 Euro zusätzliches Kapital für eine gekaufte Immobilie. Der Anspruch auf die Eigenheimzulage steht solange, wie auch der Anspruch auf Kindergeld steht. Danach ist ein Zuschuss nicht mehr möglich. Also spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres fällt die Förderung weg. Eine kinderreiche Familie erhält also mehr Förderung, als eine Familie mit wenigen Kindern. 

Die Auszahlung der Summe erfolgt jährlich. Sie erhalten somit für jedes Kind 10 Auszahlungen à 1200 € in 10 Jahren.

Höhe der Förderung im Überblick:

Anzahl der Kinder Zuschuss im Jahr Maximale Förderungssumme
1 Kind 1.200 Euro 12.000 Euro
2 Kinder 2.400 Euro 24.000 Euro
3 Kinder 3.600 Euro 36.000 Euro
4 Kinder 4.800 Euro 48.000 Euro

Was wird gefördert?

Gefördert werden sowohl Bestandsimmobilien, als auch für Neubauten für die Selbstnutzung. Einen Antrag können Familien stellen, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Ebenso hat man Anspruch auf die Förderung, wenn man eine Wohnung oder ein Haus saniert oder umbaut. Jedoch wird nur die erste Anschaffung von Immobilien mit dem Baukindergeld gefördert. Sprich: Für eine zweite Immobilie besteht kein Anspruch mehr auf die Förderung. 

Ebenso wenn Sie bereits eine selbstgenutzte, vermietete oder unentgeltlich überlassene Immobilie besitzen ist eine Förderung durch das Baukindergeld ausgeschlossen. Gleiches gilt für leerstehende oder durch Nießbrauch genutztes Wohneingentum.

Neu für Anträge ab 17.05.2019: Was wird nicht gefördert?

Für alle eingehenden Anträge ab dem 17.05.2019 gilt eine zusätzliche Bestimmung zu den Immobilien.

Nicht gefördert werden:

  • Ferien- und Wochenendimmobilien (Wohnungen und Häuser)
  • Schenkung, Erbe (testamentarische Verfügung) und sonstige Übertragung von Wohneigentum im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Erwerb oder Übertragung von Eigentum zwischen Ehepartnern oder andere Lebenspartner auf Dauer
  • Erwerb oder Übertragung von Eigentum von Verwandten in gerader Linie (wie Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern)
  • der Wiedererwerb von Immobilien, die bereits früher schon Eigentum gewesen sind.

Wo kann man das Baukindergeld beantragen?

Die Förderung kann man bei der KfW beantragen. Das Baukindergeld läuft bei der KFW unter dem Zuschuss 424. Sie können den Antrag direkt im KFW Zuschussportal beantragen. In diesem Merkblatt der KFW lesen Sie alle Rahmenbedingungen des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI). Oder Sie tragen sich für unseren Newsletter ein, damit wir Sie über Neuigkeiten informieren können.

Weitere Infos zum Antrag erhalten Sie auf der Antrag Seite.

Antrag und Formulare

Bayerische Eigenheimzulage

Familien in Bayern werden zusätzlich zum Baukindergeld mit der bayerischen Eigenheimzulage unterstützt. Diese Förderung kann zusätzlich und unabhängig von Familien beantragt werden. So erhalten Sie zusätzlich noch einmal 10.000 Euro.

Weitere Infos zur Bayerischen Eigenheimzulage sehen Sie hier:

Bayerische Eigenheimzulage
Bayerische Eigenheimzulage: Antrag
Aktuelles

+++ AKTUELLES: +++

06.05.2019: Bislang sind 83.000 Anträge bewilligt.

14.11.2018: Nachfrage ist zurückgegangen.

12.11.2018: Bis Ende Oktober schon 600 Mio. EUR beantragt.

13.09.2018: Nun steht es fest: Das Baukindergeld kann ab dem 18.09.2018 beantragt werden.
Aktuelles
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+++ Aktuelles +++

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