Loading...
Kinderbonus – einmalig 300 Euro pro Kind 2020-06-15T09:43:14+00:00

Corona Zuschuss für Familien: Kinderbonus mit 300 Euro pro Kind zum Kindergeld

Die Corona Pandemie hat auch Deutschland getroffen. Um die Wirtschaft wieder anzukurbeln und Familien zu helfen, hat der Ko­ali­ti­ons­aus­schuss Kon­junk­tur­pa­ket beschlossen. Der Kinderbonus soll mit 300 Euro pro Kind Familien unter die Arme greifen. Welche Familien davon profitieren, haben wir zusammengefasst.

Der Zuschuss auf einen Blick:

  • Zuschuss: Einmalig 300 Euro

  • Kinderbonus kommt zusammen mit dem Kindergeld

  • Zuschuss unabhängig vom Einkommen

  • Anspruch haben Sie für jedes kindergeldberechtigte Kind

  • Kein Antrag notwendig

Was ist der Kinderbonus?

Der Kinderbonus ist ein Zuschuss zum Kindergeld, der einmalig für jedes kindergeldberechtigte Kind ausgezahlt wird. Er soll Familien in der Coronazeit als Einmalzahlung finanziell unterstützen und die Folgen der Pandemie etwas abfedern. Der Zuschuss wird nicht mit der Grundsicherung verrechnet. Er wird aber auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet, so dass Gutverdiener nicht übervorteilt werden. 4,3 Milliarden Euro gibt der Bund für den Kinderbonus aus.

Wer bekommt den Zuschuss?

Anspruch auf den Kinderbonus haben Familien, bei denen ein oder mehrere kindergeldberechtigte Kinder im Haushalt leben. Kindergeldberechtigte Kinder sind Kinder von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Des weiteren haben auch Kinder, die sich noch in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, Anspruch auf den Zuschuss. Wohingegen nach dem 25. Lebensjahr grundsätzlich kein Anspruch mehr besteht.

Spielt das Einkommen der Eltern bei der Auszahlung eine Rolle?

Da die Auszahlung des Kinderbonus an das Kindergeld gekoppelt ist, ist das Einkommen der Eltern nicht relevant. Jedoch freuen sich besonders Familien mit geringem und mittlerem Einkommen. Der Bonus wird nicht mit der Grundsicherung verrechnet. Wohingegen viele Gutverdiener nicht profitieren, da sie den Zuschuss auf den steuerlichen Freibetrag anrechnen müssen.

Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?

Laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) wird es in zwei Raten zu 100 Euro zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Die erste Rate wird im September ausgezahlt. Die zweite zusammen mit dem Kindergeld im Oktober. So ergibt sich z.B. für das erste und zweite Kind je anstelle von bisher 204 Euro ein Auszahlungsbetrag von 354 Euro für zwei Monate.

Wie hoch ist der Kinderbonus?

Laut Eckpapier des Konjunkturpaketes beträgt der Zuschuss zum Kindergeld 300 Euro für jedes Kind. Dabei handelt es sich um eine einmalige Zahlung.

Muss ich einen Kinderbonus Antrag stellen?

Nein, es ist nicht notwendig einen Antrag auf den Kinderbonus zu stellen. Das Geld wird auch ohne Antrag automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Häufige Fragen zum Überbrückungszuschuss für Studierende:

Nein, die Hilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Der Antrag für den jeweiligen Monat kann nur im laufenden Monat gestellt werden.

Ja, auch Studenten, die ein Fernstudium machen, können einen Antrag stellen.

Ja, auch Studierende, die sich in einem Zweitstudium befinden sind antragsberechtigt.

Das Portal zur Einreichung des Antrages soll ab 16.Juni 2020 um 12 Uhr online gehen. Das Portal zur Bearbeitung der Antrage soll ab 25.Juni zur Verfügung stehen. Die Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet.

Weitere Zuschüsse, die Sie interessieren könnten

Baukindergeld
Eigenheimzulage

Weiterführende Links zum Thema Konjunkturpaket der Bundesregierung

Jetzt informieren lassen!

Halten Sie sich auf dem Laufenden!

Verpassen Sie keine Neuigkeiten. Wir informieren Sie gerne, sobald Neuigkeiten über den Kinderbonus verfügbar sind.
Jetzt informieren lassen!