Alle Änderungen rund um das Baukindergeld zusammengefasst
Ab dem 17.05.2019 sollen sich einige Details in der Zulassung zum Baukindergeld ändern. So wird sich die Frist zum Stellen des Antrages verlängern. Ebenso haben sich die Zulassungsvoraussetzungen verschärft.
Auf einen Blick
Änderung der Antragsfrist
Für Anträge, die nach dem 17.05.2019 gestellt werden gilt eine neue Antragsfrist von nicht mehr 3 Monaten, sondern 6 Monaten nach Einzug in die Immobilie.
Nicht mehr gefördert werden:
• Ferien- und Wochenendimmobilien (Wohnungen und Häuser)
• Schenkung, Erbe (testamentarische Verfügung) und sonstige Übertragung von Wohneigentum im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
• Erwerb oder Übertragung von Eigentum zwischen Ehepartnern oder andere Lebenspartner auf Dauer
• Erwerb oder Übertragung von Eigentum von Verwandten in gerader Linie (wie Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern)
• der Wiedererwerb von Immobilien, die bereits früher schon Eigentum gewesen sind
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