Die Eigenheimzulage in Bayern: Die neue Förderung zur Wohneigentumsbildung
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt Familien mit einer bayerischen Eigenheimzulage. Diese Förderung kann zusätzlich zum Baukindergeld vom Bund beantragt werden. Der Freistaat unterstützt Berechtigte mit einmalig 10.000 Euro. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen um die Förderung zu erhalten und alle Infos erhalten Sie hier.
Die Bayerische Eigenheimzulage auf einen Blick:
Förderung: Einmalig 10.000 Euro
Anspruch haben Menschen, deren gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz seit mind. 1 Jahr in Bayern ist (siehe hierzu Ausnahmeregelung)
Haushaltseinkommen darf das Maximum nicht übersteigen
Baugenehmigung oder Kaufvertrag nach Stichtag: 30.06.2018
Alle Personen müssen im Haushalt leben
Immobilie muß selbst genutzt werden
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Bayerische Eigenheimzulage?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um die Bayerische Eigenheimzulage zu beantragen?
- Bayerische Eigenheimzulage für Alleinerziehende und Unverheiratete Paare
- Wie hoch ist die Förderung?
- Höhe der Förderung im Überblick
- Was wird gefördert?
- Ab wann kann man die Bayerische Eigenheimzulage beantragen?
- Kann man die Bayerische Eigenheimzulage auch rückwirkend beantragen?
- Wo kann man die Förderung beantragen?
Was ist die Bayerische Eigenheimzulage?
Die Bayerische Eigenheimzulage ist ein Programm der Bayerischen Regierung zur Förderung der Bildung von Wohneigentum. Die Eigenheimzulage ist unabhängig zum Baukindergeld und kann zusätzlich beantragt werden. Ausserdem wird Bayern das Baukindergeld Plus auf den Weg bringen. Dieses wäre eine weitere Förderung für die Bayern.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Bayerische Eigenheimzulage beantragen zu können?
Die Bayerische Eigenheimzulage ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in Bayern
Um die Förderung zu beantragen muss:
- der gewöhnliche Aufenthalt oder der Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Bayern sein oder
- man seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgehen
Einkommensgrenzen
Um die Förderung zu erhalten, darf das festgesetzte Maximum des zu gemeinsam versteuernden jährlichen Einkommens nicht überschritten werden. Für die Berechnung werden die Steuerbescheide der beiden vorangegangenen Jahre vor Antragseingang zu Grunde gelegt. Maßgeblich ist hier der Durchschnitt des in den Einkommenssteuerbescheiden ausgewiesenen Einkommens der letzten zwei Jahre. Zur Berechnung des Einkommens werden immer die Einkünfte beider Ehe- oder Lebenspartner berücksichtigt. Eventuelle Einkünfte der Kinder werden nicht zur Berechnung des Einkommens hinzugezogen.
Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:
Im Haushalt lebende Personen | Einkommensgrenze |
---|---|
Einpersonenhaushalt | 50.000 € |
Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Kind | 75.000 € |
Haushalt mit einem Kind | 90.000 € |
Haushalt mit zwei Kindern | 105.000 € |
Für jedes weitere Kind | + 15.000 € |
Bayerische Eigenheimzulage für Alleinerziehende und Unverheiratete Paare
Die Bayerische Eigenheimzulage richtet sich nicht nur an Familien. Auch Familien ohne Kinder und Alleinerziehende können die Förderung beantragen. Ebenso ist es für unverheiratete Paare möglich von der Eigenheimzulage zu profitieren.
Wie hoch ist Förderung?
Der Zuschuss zum Immobilienerwerb beträgt 10.000 Euro. Dabei handelt es sich um eine einmalige Zahlung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden sowohl Neubauten als auch der Umbau und Erwerb von Bestandsimmobilien. Die Immobilie muß selbst bewohnt werden. Dabei gilt zu beachten:
Bei Neubau:
Gefördert werden der Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern
Bei Umbau und Erweiterung einer Immobilie:
Die Immobilie muß so umgebaut werden, dass dadurch zusätzlicher Wohnraum in Form einer zusätzlichen Wohnung geschaffen wird
Bei Kauf einer Bestandsimmobilie:
Gefördert wird der Erwerb von Ein-und Zweifamilienhäusern, sowie von Eigentumswohnungen.
Stichtag:
Die Baugenehmigung oder der notarielle Kaufvertrag muß nach dem 30. Juni 2018 geschlossen worden sein. Ausnahmen bilden dabei genehmigungsfreie Vorhaben. Hier muß die Frist nach Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO abgelaufen sein oder die Gemeinde eine Mitteilung gemäß Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO erteilt haben.
Was wird nicht gefördert?
Ausschlusskriterien um die Bayerische Eigenheimzulage zu beantragen sind:
- einzelne Zimmer in Immobilien
- Personen, die bereits einen Antrag auf die Eigenheimzulage gestellt haben
- Ferien- und Wochenendhäuser und Wohnungen
- Immobilien, die geerbt oder geschenkt wurden. Auch Eigentumsübertragungen zwischen direkten Verwandten oder Lebenspartner und Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.
Ab wann kann man die Bayerische Eigenheimzulage beantragen?
Einen Antrag auf die Bayerische Eigenheimzulage kann man ab dem 01. September 2018 stellen. Der Antrag kann frühestens nach Bezug der Immobilie eingereicht werden.
Kann man die Bayerische Eigenheimzulage auch rückwirkend beantragen?
Den Antrag auf die Bayerische Eigenheimzulage kann man auch rückwirkend stellen. Jedoch muß die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Bezug der Immobilie erfolgen. Wichtig ist hierbei, dass das Datum der Baugenehmigung oder des notariellen Kaufvertrages nach dem 30. Juni 2018 liegen muß. Ausnahmen von dieser Richtlinie sind aus Gründen der Gleichbehandlung nicht vorgesehen.
Wo kann man die Förderung beantragen?
Der Antrag geht an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Ab dem 01. September 2018 ist ein Antrag in analoger Papierform möglich. Ab Ende September kann der Antrag auch in elektronischer Form gestellt werden.