Baukindergeld für EU-Ausländer 2018-09-28T12:50:43+00:00

Informationen für in Deutschland lebende EU-Ausländer zum Baukindergeld

Welche Voraussetzungen müssen in Deutschland lebende EU-Ausländer erfüllen um das Baukindergeld beantragen zu können?

Auch in Deutschland lebende Ausländer, insbesondere in Deutschland lebende EU-Ausländer können von der Einführung des Baukindergeldes profitieren. Es gelten die gleichen Voraussetzungen, wie für Familien mit einem deutschen Pass. Den Antrag auf Baukindergeld kann jede natürliche Person stellen. Entscheidend ist, dass sich die geförderte Immobilie in Deutschland befindet. Eine Unterscheidung nach Nationalität wird nicht erfolgen.

Folgende Voraussetzungen müssen bei einem in Deutschland lebenden EU-Ausländer erfüllt sein:

  • Immobilie muß sich in Deutschland befinden

  • Erwerb oder Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie

  • mindestens ein in Deutschland kindergeldberechtigte Person lebt im Haushalt

  • mindestens ein Kind muß im Haushalt gemeldet sein, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

  • zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen darf 90 000 Euro pro Jahr nicht überschreiten

  • je Kind erhöht sich das Haushaltseinkommen um 15.000 Euro pro Jahr

Zusätzliche Nachweise zum Antrag für EU-Ausländer

Für die Antragstellung des Baukindergeldes muß das zu versteuernde Haushaltseinkommen durch Einkommenssteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen werden. Ebenso muß eine Meldebestätigung als Nachweis der Selbstnutzung dem Antrag für das Baukindergeld beigelegt werden. Auch EU-Ausländer in Deutschland können also das Baukindergeld beantragen. Der Programmstart erfolgt voraussichtlich im Herbst 2018.

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